Allgemeine Geschäftsbedingungen für unternehmensbezogene

Beratungs- und Trainingsleistungen 

Fassung vom Januar 2010

 

 

Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für unternehmensbezogene Beratungs- und Trainingsleistungen von VerLerMot Coaching&Training Heiko Vogel (im folgenden Heiko Vogel genannt).

 

Vertragsgestaltung

Der Trainings- und Beratungsvertrag ist Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag. Die Anwendung des § 627 BGB Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung Absatz 1, ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Der Dienstvertrag kommt zustande mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber, wobei Änderungswünsche der schriftlichen Annahme durch Heiko Vogel bedürfen. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Heiko Vogel über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Sondervereinbarungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch Heiko Vogel. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Der Vertrag kommt zwischen Heiko Vogel und dem Auftraggeber zustande. Vertragliche Beziehungen zu den von Heiko Vogel eingesetzten Beratern und Trainern sind nicht gestattet. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Honorars zur sofortigen Zahlung fällig.

 

Leistung des Trainers/Beraters

Heiko Vogel erbringt seine Leistungen persönlich und durch neben- oder freiberufliche Mitarbeiter. Das Leistungsspektrum umfasst Bildungsveranstaltungen in Form von Seminaren, Coaching, Tagungen und Beratungsgesprächen. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings- und Beratungsleistung werden jeweils im Angebot beschrieben. Trotz sorgfältiger Auswahl der Trainer und Berater übernimmt Heiko Vogel für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß § 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung Absatz 2 keine Haftung.

 

Honorare und Kosten

Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, werden pro Tag oder pauschal berechnet. Für jede Maßnahme, insbesondere Projekte oder Teilprojekte wird ein Tages- oder ein Pauschalpreis vereinbart. Wird kein Pauschalpreis vertraglich vereinbart, gilt die Abrechnung nach Tageshonorarsatz als vereinbart. Für am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen erbrachte Leistungen werden besondere Preise vereinbart. Reise- und Aufenthaltskosten werden zusätzlich zu den Seminargebühren berechnet. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die insgesamt vereinbarten bzw. zu erwartenden Honorare und Auslagen werden zu je einem Drittel zu Beginn der Maßnahme, zur Hälfte der Projektlaufzeit und zum Ende der Projektlaufzeit zur Zahlung fällig. Die Endabrechnung erfolgt nach Erbringung der Dienstleistung. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die zur Durchführung der Beratungs- oder Trainingsleistung notwendigen Veranstaltungsräume verantwortlich. Ebenso ist er für etwaige Verpflegung, Reservierungen von Hotelzimmern und deren Kosten (ggf. auch Stornogebühren) verantwortlich.

 

Urheberrecht

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Heiko Vogel an den von ihm erstellten Werken (Projekt-, Trainingsunterlagen etc.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung dieser Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Heiko Vogel. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

 

 

Sicherung der Leistung

Der Auftraggeber informiert Heiko Vogel vor und während der vereinbarten Leistungen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. Sollten Teile des Trainings- oder Beratungskonzeptes und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist Heiko Vogel der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmer des Projektes sorgfältig ausgewählt sind und mit Stress in normalem Ausmaß umgehen können. Heiko Vogel verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Heiko Vogel wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, von Heiko Vogel nicht zu vertretenden Umstände, nicht eingehalten werden, ist Heiko Vogel unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

 

Rücktritt, Kündigung, Terminverlegung

Ein Rücktritt, eine ordentliche Kündigung oder eine Terminverlegung ist nach erfolgter Beauftragung und vor Beendigung der vereinbarten Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Es ist jedoch möglich, einzelne Termine oder Teilnehmerzusammensetzungen zu verändern. § 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt für beide Vertragsparteien anwendbar. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift ist auch die Nichtzahlung fälliger Honorarleistungen durch den Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich Heiko Vogel den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des vereinbarten Honorars zuzüglich der Auslagen zu bezahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 40%, bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 50%, danach oder bei Nichtantritt 80% des Honorars zuzüglich der Auslagen zu zahlen.

 

Allgemeine Bedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmungen verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für diese Bedingungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz von Heiko Vogel.

 

 

 

 

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